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Angebot für individuelle Kunden

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Wir bieten Ihnen Rechtsberatung im Bereich des Zivilrechts hinsichtlich der folgenden Angelegenheiten:

  • Eigentumsrecht, Dienstbarkeit, lebenslängliche Dienstleistung,
  • Ersitzung, Aufhebung des Miteigentums,
  • sprawy o zapłatę wraz z dochodzeniem należności w postępowaniu egzekucyjnym,
  • Vertragsangelegenheiten und Geltendmachung von Ansprüchen, inbesondere Verträge für Baudienstleistungen, Kaufverträge, Werkverträge, Auftragsverträge, Versicherungsverträge, vertragliche Schadenersatzansprüche (persönliche und Vermögenswerte),
  • Geistiges Eigentum – d.h. Angelegenheiten verbunden mit dem Schutz der Urheberrechte und verwandter Rechte.

Die Kanzlei fertigt Klage- und Prozessschriften für Gericht an, sie bereitet Entwürfe von Verträgen, z.B. von Kauf-, Miet-, Pacht-, Bau- Auftrags-, Werk- sowie Leihverträgen, von Verträgen auf Bauarbeiten vor.

Wenn die Sache vor Gericht geht, vertritt der Rechtsbeirat die Kunden im anhängigen Gerichtsverfahren.

 Im Bereich des Familienrechts umfasst die Rechtsberatung u.a..

Anfertigung von Klageschriften, von Anträgen, Vertretung der Kunden vor öffentlichen Gerichten, insbesondere in Sachen betreffend:

  • die Ehescheidung und die Separation,
  • die Ausübung der elterlichen Gewalt; das Unterhaltsgeld,
  • die Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft und die Teilung des gemeinsamen Vermögens der Eheleute.

Im Bereich des Erbrechts umfasst die Rechtsberatung insbesondere:

  • Sachen wegen der Feststellung des Erwerbs der Erbschaft, der Annahme bzw. des    Ausschlagens der Erbschaft sowie Sachen wegen der Teilung der Erbschaft,
  • Verfahren zum Zwecke der Zahlung des Pflichtteils.

Im Bereich des Arbeitsrechts und der sozialen Versicherung hilft die Kanzlei und bietet Hilfe in der Vorbereitung:

  • der Arbeitsverträge, der Verträge über das Wettbewerbsverbot für die Dauer des
    und nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
  • der Klageschriften auf Wiedereinstellung und auf Vergütungsausschüttung,  auf Unwirksamkeitserklärung der Kündigung der bisherigen Arbeits- und Vergütungsbedingungen, auf Berichtigung des Arbeitsverhältnisses, auf Bestimmung der Bedingungen des Arbeitsvertrages, auf Widerspruch gegen Beschlüsse von ZUS [der Anstalt der Sozialen Versicherungen].

Unsere Kanzlei bietet Rechtshilfe im Bereich der Zweige des Verwaltungsrechts betreffend u.a. das Baurecht, das Geodäsie- und Kartographierecht, das Raumordnungsrecht, das Umweltschutzrecht, Abfallentsorgungsrecht, Recht auf Schutz persönlicher Daten, Wettbewerbsschutzrecht, Immobilienbewirtschaftung.

Unsere Kanzlei hilft auch dabei:

  • rechtliche Gutachten in Sachen aus dem Bereich des materiellen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrens anzufertigen,
  • Anträge auf Einleitung des Verwaltungsverfahrens und alle Anträge und Stellungnahmen der Parteien während des Verfahrens zu formulieren,
  • Widersprüche gegen die Beschlüsse der Verwaltungsorgane, gegen Beschwerden
    und Revisionen an die Berufungskollegium der Selbstverwaltung, an die Verwaltungsgerichte und an das Hauptverwaltungsgericht anzufertigen,
  • Sachen aus dem Bereich der Grundbücher und Hypothek zu führen.

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